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Betrieb von Kindertagespflegestellen ab 30. März untersagt

Tröbitz, den 25. 03. 2020

Landkreis veröffentlichte Allgemeinverfügungen dazu im Amtsblatt und online

 

Der Landkreis Elbe-Elster hat heute eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird der Betrieb von Kindertagespflegestellen mit Ausnahme einer Notbetreuung mit Wirkung vom 30. März 2020 bis 19. April 2020 untersagt.

Die Untersagung bedeutet, dass ab dem 30. März 2020 keine Kinder mehr aufgenommen werden dürfen. Ausgenommen sind Gruppen in den Kindertagespflegestellen, in denen Kinder von Erziehungsberechtigten aus kritischen lnfrastrukturbereichen betreut werden (Notfallbetreuung in kleinen Gruppen).

Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Erziehungsberechtigte, im Falle von

Alleinerziehenden, die Alleinerziehenden in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind und eine

häusliche oder sonstige individuelle bzw. private Betreuung nicht organisieren können.

Ziel der Allgemeinverfügung ist es, die Übertragungswege von SARS-CoV-2 zu unterbrechen und das Risiko einzudämmen, ohne dabei das öffentliche Leben gänzlich zum Stillstand zu bringen sowie die

Funktionsfähigkeit der zur Gesunderhaltung sowie zum Schutz der Bevölkerung dringend erforderliche

Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Um dies sicherzustellen, ist die verfügte Untersagung erforderlich

und geboten.

Die Allgemeinverfügung ist im aktuellen Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster Nr. 6 vom 25. März 2020 veröffentlicht. Sie ist auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.lkee.de abrufbar.

Aktuelle Informationen rund um die Ausbreitung des Coronavirus sind unter www.lkee.de veröffentlicht.

 

Pressemitteilung Nr. 2020/03/31 vom 24.3.2020 | Landkreis Elbe-Elster | Pressestelle

 

Bild zur Meldung: Lkee Logo