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Absolute Zugangsbeschränkung für Jessen und Schweinitz

Tröbitz, den 26. 03. 2020

Landkreis Wittenberg erließ Allgemeinverfügung für die Zeit bis 10. April 2020

Aus der Nachbarregion in Sachsen-Anhalt erreichte die Kreisverwaltung Elbe-Elster am 26. März folgende Nachricht aus der Stadt Jessen:

 

Für die gesamten Ortsteile Jessen und Schweinitz gilt ab Donnerstag, den 26.03.2020 / 07:00 Uhr eine absolute Zugangsbeschränkung. „Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, musste durch Landrat Jürgen Dannenberg verfügt werden, die Ortsteile Jessen und Schweinitz für die Zeit bis zum 10. April 2020 unter Quarantäne zu stellen. Der Aufenthalt der Bürger wird auf diese Ortsteile beschränkt“, teilte Jessens Bürgermeister Michael Jahn auf der Internetseite (http://www.jessen.de/start.html) der Stadt mit.

Beim Landkreis Wittenberg ist auch die Allgemeinverfügung zum Schutz bzw. der Ausbreitung des Corona Virus in den Ortsteilen Jessen und Schweinitz vom 25. März 2020 veröffentlicht (https://www.landkreis-wittenberg.de/de/informationen-zum-coronavirus-im-landkreis-wittenberg/informationen-zum-coronavirus.html).

Die Stadtverwaltung Jessen (Elster) hat für Fragen zusätzlich zur Hotline des Landkreises (03491 479-479) weitere Telefonnummern zur Verfügung gestellt:

03537 276-852

03537 276-859 

 

Im Zuge der Zugangsbeschränkung für Jessen und Schweinitz ist mit Verkehrseinschränkungen auch im Umfeld der genannten Ortsteile zu rechnen.

 

Pressemitteilung Nr. 2020/03/34 vom 26.3.20 | Landkreis Elbe-Elster | Pressestelle

 

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