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Drei Kandidaten im Rennen um Landratswahl am 22. April

Tröbitz, den 16. 02. 2018

Kreiswahlausschuss tagte/ 98.000 Wahlberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen

 

Am 22. April 2018 sind die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Elbe-Elster aufgerufen, einen neuen Landrat oder eine neue Landrätin zu wählen. Für die Wahl haben vier Bewerber ihre Unterlagen abgegeben. Von diesen hat der Kreiswahlausschuss am 15. Februar drei zugelassen. Es sind dies der CDU-Bewerber Landrat Christian Heinrich-Jaschinski aus Elsterwerda, Peter Drenske aus Schacksdorf, der für die AfD ins Rennen geht und die Einzelkandidatin Iris Schülzke aus Schlieben. Der Einzelbewerber Andreas Richter aus Elsterwerda wurde nicht zugelassen, da es ihm nicht gelungen war, die geforderten 100 Unterstützungsunterschriften form- und fristgerecht einzuholen.

Am Wahltag haben mit wenig Ausnahmen die üblichen rund 190 Wahllokale im Landkreis geöffnet. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl“, sagte Kreiswahlleiter Dirk Gebhard.

Eine Direktwahl des Landrates findet im Landkreis nach 2010 zum zweiten Mal statt. Dazu sind rund 98.000 Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gewählt ist der Bewerber, der im ersten Wahlgang mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Dabei ist es aber erforderlich, dass diese Mehrheit mehr als 15 Prozent der Wahlberechtigten umfasst. Damit ist gesichert, dass der neue Landrat oder die neue Landrätin über eine ausreichende demokratische Legitimation verfügt. Andernfalls ist eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen erforderlich, für die der 6. Mai vorgemerkt wurde. Dort entscheidet die Stimmenmehrheit über den Wahlsieg. Auch für die Stichwahl gilt, dass der neue Landrat die Zustimmung von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten auf sich vereinen muss.

Insofern ist eine hohe Wahlbeteiligung erforderlich. Kommt die erforderliche Stimmenzahl von mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten für den Sieger nicht zustande, muss dann der Kreistag in einem neuen Verfahren über die Besetzung des Landratspostens entscheiden.

Der neue Landrat oder die neue Landrätin wird für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Amtszeit des aktuellen Landrates Christian Heinrich-Jaschinski endet eigentlich am 14. April. Da er seine Bereitschaft zur Weiterführung des Amtes erklärt hat, bleibt er bis zum Ablauf des Tages vor Beginn der Amtszeit des neu gewählten Landrates im Amt. Die neue Amtszeit beginnt nach Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses und Annahme der Wahl, nachdem der gewählte Bewerber über seine Wahl vom Kreiswahlleiter informiert wurde.

 

Quelle: Presseinformation Nr. 2018/02/11 Büro des Landrates / Pressestelle