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Countdown zur Bundestagswahl 2025 läuft

06. 02. 2025

So erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und nutzen die Briefwahl effektiv

 Die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 rückt näher, und alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollten sich rechtzeitig informieren. Bis spätestens 2. Februar haben alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung erhalten. Diese ist entscheidend für den Wahltag und sollte sorgfältig aufbewahrt werden. Sollte die Benachrichtigung verloren gehen, ist ein Ausweisdokument erforderlich, um im Wahllokal wählen zu können, wie Kreiswahlleiterin Susann Kirst betont. Personen, die bis heute noch keine Benachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend an die Wahlbehörde ihrer Wohnortkommune wenden. 
Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 65 (Elbe-Elster und Oberspreewald-Lausitz) hat bereits alle vorgeschlagenen Direktkandidaten bestätigt, und die Landeslisten der Parteien sind ebenfalls festgelegt. Die Stimmzettel wurden gedruckt und sämtliche Wahlunterlagen sind bei den kommunalen Wahlbehörden in Städten, Ämtern und Gemeinden sowie bei der Verbandsgemeinde angekommen. 

Die Urnenwahl im heimischen Wahllokal ist in Deutschland nach wie vor der vorrangige Weg der Stimmabgabe. Bei denen, die diesem Leitbild folgen und ins Wahllokal gehen, spielt der verkürzte Briefwahlzeitraum wegen der vorgezogenen Neuwahl des Bundestages keine Rolle. 

 Selbstverständlich kann aber auch per Briefwahl gewählt werden, wenn man am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann. Hierzu besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgesendet werden kann. Alternativ kann der QR-Code auf der Benachrichtigung genutzt werden, um die Unterlagen online zu bestellen, wie Kirst erklärt. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können per Post zurückgesandt oder persönlich bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Es ist wichtig zu beachten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen muss, um bei der Auszählung berücksichtigt zu werden. Ein rechtzeitiger Einwurf in den Postbriefkasten gewährleistet die pünktliche Zustellung. „Stand heute liegen den Wahlbehörden rund 26.500 Briefwahlanträge vor. Die Bearbeitung erfolgt bei allen Wahlbehörden umgehend, hier sind keine Rückstände zu verzeichnen“, sagt die Kreiswahlleiterin.

Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlbehörde erreichen. Wer die mit den Postlaufzeiten verbundenen Unsicherheiten vermeiden möchte oder bis zur letzten Briefkastenleerung am Donnerstag vor der Wahl den Wahlbrief nicht absenden kann, sollte den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abgeben oder einwerfen. 

Diejenigen, die den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchten, können im Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins auch angeben, dass sie die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abholen. Vor Ort kann man auch seine Wahlentscheidung treffen, den Stimmzettel entsprechend kennzeichnen und den Wahlbrief abgeben. So werden gleich zwei Postwege eingespart.

Alternativ kann man sich trotz beantragter Briefwahl auch noch dazu entscheiden, am Wahltag im Wahllokal zu wählen. Dafür muss man aber den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen. Wer einmal einen Wahlschein beantragt hat, kann nur noch mit diesem wählen, und zwar per Briefwahl oder am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal des eigenen Wahlkreises. 

Wer es am Wahltag wider Erwarten aus gesundheitlichen Gründen nicht persönlich ins Wahllokal schafft, kann die Stimme auch per Briefwahl abgeben. Der letzte Termin für die Beantragung von Wahlscheinen in besonderen Fällen, wie bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, ist der 23. Februar 2025 um 15.00 Uhr bei der zuständigen Gemeinde, der Stadt, dem Amt oder der Verbandsgemeinde. Eine bevollmächtigte Person kann den Antrag stellen und die Unterlagen entgegennehmen. 

Weitere Informationen zur Bundestagswahl 2025 sind unter www.lkee.de/Wahlen und www.osl-online.de/bundestagswahl verfügbar.

 

Fotos Pressestellen Kreisverwaltungen EE/OSL Hoffgaard/Werner

 

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