- 26.10.2026 Online-Rücksetzung der PIN für den Personalausweis
- 21.10.2026 Informationen zum Übergang in die Klassenstufen 5 und 7
- 05.10.2026 Bohrung von 2 Waldlöschbrunnen
- 24.09.2026 Hinweis zu Ausweisdokumenten
- 01.09.2026 Behördennummer 115 und KI-Chatbot starten im Amt Elsterland
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Landkreis erlässt Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Sperrzone I der Gemeinde Großthiemig wird um weitere Gemeinden und Teilgebiete von Gemeinden erweitert
Der Landkreis Elbe-Elster, Amt für Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung und Landwirtschaft erlässt am 17. Dezember folgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP):
Auf Grund der Feststellung des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei mehreren Wild-schweinen im Landkreis Meißen werden auf der Grundlage der Verordnung (EU) 2016/429 i.V.m. Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung - SchwPestV) in der derzeit gültigen Fassung nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Die mit Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 15.10.2021 festgesetzte Sperrzone I (Pufferzone), welche die Gemeinde Großthiemig in ihrer gesamten Flächenausdehnung umfasst, wird um nachfolgende Gemeinden und Teilgebiete von Gemeinden erweitert:
Gemeinde Hirschfeld südlich der L59, Gemeinde Gröden südlich der L59 und westlich der Pulsnitzstraße, die gesamte Gemeinde Merzdorf und Gemeinde Wainsdorf östlich der Bahnlinie Dresden- Berlin.
(Die Sperrzone I ist in einem Kartenausschnitt der Allgemeinverfügung dargestellt).
Die Tierseuchenallgemeinverfügung umfasst u.a.:
- Anordnungen an die Jagdausübungsberechtigten in der Sperrzone I
- Vorgaben für Schweinehalter*innen in der Sperrzone I
- Anordnungen an die Allgemeinheit in der Sperrzone I
Der Wortlaut der gesamten Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist dem Anhang zu entnehmen.
Bild zur Meldung: Logo Landkreis Elbe-Elster




