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Teilnahmebedingungen

 
 
1. Angaben zur Veranstaltung

 

1.1. Veranstalter:

Gemeinde Tröbitz, Liebenwerdaer Chaussee 1, 03253 Tröbitz.

 

1.2. Ort:

Erlebnisbad Tröbitz , Liebenwerdaer Chaussee 1, 03253 Tröbitz

 

1.3. Termin/Zeit:

Das diesjährige Tröbitzer 24-Stunden-Schwimmen 2026 findet am 4./5. Juli 2026 statt.

 

Einlass: 4. Juli 2026 ab 8:00 Uhr

Start: 4. Juli 2026 um 10:00 Uhr

Ende: 13. Juli 2026 um 10:00 Uhr

 

Nachtwertung Start: 4. Juli 2026 um 22:00 Uhr

Nachtwertung Ende: 5. Juli 2026 um 6:00 Uhr

 

 

1.4. Eintrittskosten/ Teilnahmegebühren

Eintrittskosten entsprechend der Entgeltordnung (Erwachsene, Ermäßigt, Gruppen)

Teilnahmegebühren:  auf Spendenbasis 1 EUR

 

Eintrittskosten mit Übernachtung 10 € pro Nacht und je Zelt zzgl. Tageskarte pro Person € . 

Es fällt eine Kaution in Höhe von 20 EUR an, die Erstattet wird, wenn der Zeltplatz sauber verlassen und abgenommen ist. Wohnwagen, Wohnmobile nur auf vorherige schriftliche Anfrage!

 

Rechenbeispiele: 

1 Person mit einem Zelt zahlt 10 € inkl. Eintritt zzgl. 20 € Kaution

3 Erwachsene mit einem Zelt zahlen 10 € für das Zelt + Tageskarte 3x6 € = 28 € zzgl. 20 € Kaution

 

1.5.Wettkampfleitung:

Karla Fornoville (Gemeinde Tröbitz)

Carola Jann-Lück (DRK Wasserwacht Falkenberg/Elster)

 

Organisationsteam/Verantwortliche vor Ort:

Karla Fornoville

René Czerwenka

 

1.6.Verpflegung:

Grundsätzlich ist jeder für seine eigene Verpflegung verantwortlich. Der Kiosk im Bad bietet verschiedene Speisen und Getränke an.

 
2. Ablauf des Wettkampfes

 

2.1.Die Schwimmveranstaltung ist eine offizielle Breitensportveranstaltung, die über den Deut­schen Schwimmverband als „Arena 24 Stunden Schwimmen“ angemel­det ist. Oberstes Gebot ist "Fair Play" sowie gegenseitige Rücksichtnahme beim Aufenthalt im Schwimmbecken.

 

2.2.Das Schwim­men ist als 24-Stunden-Schwimmen ausgelegt. Jede:r Teilnehmer:in kann nach sei­nen eigenen Möglichkeiten Schwimmstrecken in beliebiger Länge inner­halb von 24 Stunden absolvieren. Mehrfachstart ist möglich. Jede Einzelstrecke muss mindestens 100m betragen, um gewertet werden zu können.

 

2.3. Die Wettkampfleitung startet den Wettkampf um 10:00 des ersten Wettkampfta­ges, Der Schwimmwettkampf ist nach 24 Stunden beendet, wenn Wettkampfleitung das Schwimmen ab­gepfiffen hat. Maßgeb­lich ist die von der Wettkampfleitung verwendete Uhr/ Zeit.

 

2.4. Die Wertung erfolgt durch „abkreuzen“ von jeweils 50 geschwommenen Metern auf der Startkarte. Bei Ab­pfiff zum Wettkampfende angefangene 50m werden wie folgt gewertet: vollendete 50m gehen als 50m in die Wertung ein, angefangene 50m die mehr als 25m betragen gehen als 50m in die Wertung ein, angefangene aber noch nicht vollendete 25m gehen nicht mehr in die Wertung ein. 

 

2.5. Zum Wett­bewerbsende werden die so ermittelten geschwommenen und auf der Startkarte abgekreuzten Einzelstre­cken addiert und ausge­wertet. Sofern Teilnehmende Strecken auf mehr als einer (1) Startkarte sammeln, werden die Summen der Start- und Folgestartkarten addiert. Sie gehen in die Einzel- und Mannschaftswertung ein, wobei für die Aus­wertung der Ge­samtstrecke nach Mannschaften die von den einzelnen Mannschaftsteilnehm­enden geschwommenen Meter in ihrer Gesamtheit addiert werden.

 

2.6. Der Wechsel von der Tag- zur Nachtwertung und zurück erfolgt durch rechtzeitige Ansage der Wettkampfleitung. Beim Wechsel wird die Stiftfarbe zur "Abkreuzen" der Startkarten von BLAU zu ROT gewechselt, damit die Nachwertung abgrenzbar ist. 

  • Veranstaltungsbeginn: 1. Tag (Samstag) um 10:00 Uhr.

  • Veranstaltungsende: 2. Tag (Sonntag) um 10:00 Uhr.

  • Einlass:  ab 08:00 Uhr.

  • Nachwertung von 1. Tag (Samstag) um 22:00 Uhr bis 2. Tag (Sonntag) um 06:00 Uhr.

  • Siegerehrung: 2. Tag (Sonntag) gegen 12:00 Uhr.

 

3. Voranmeldung:

 

Für Gruppen und Einzelteilnehmer ist eine Voranmeldung erforderlich. Anmeldezeitraum:  siehe Anmeldung

Die Anmeldung als Einzelschwimmer ist noch bis zum und am Veranstaltungstag selbst möglich, sofern die Bahnenbelegung es erlaubt.

 

3.1. Hinweis für Gruppenanmeldungen (vgl. auch Pkt 4. der Teilnahmebedingungen)

 

Für Gruppen ist eine Voranmeldung mit folgenden zwingenden Angaben erforderlich. 

 

  • (lustiger) Name der Gruppe

  • Mindestteilnehmerzahl je Gruppe. 6 schwimmende Personen

  • Liste  der Teilnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum)

  • Name und Kontakt (E-Mail oder Telefonnummer) des Mannschaftsleiters

 

Es können gemischte Gruppen angemeldet werden, unabhängig von Alter und Geschlecht Die Anmeldung erfolgt bitte an . Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, bitten wir die Mannschaftsleiter mindestens 30 min vor Veranstaltungsbeginn die namentlich bekannten Teilnehmer mit den vor Ort ausgelegten Listen abzugleichen und Änderungen der Wettkampfleitung zu übergeben. Vor Ort können grundsätzlich keine weitere Teilnehmenden zu einer Gruppe hinzugefügt werden. Ausnahmen vorbehalten.

 

 

 

3.2. Hinweis für Einzelschwimmeranmeldung (vgl. auch Pkt 4. der Teilnahmebedingungen)

 

Um einen reibungslosen Start am Veranstaltungstag zu gewährleisten ist eine Voranmeldung als Einzelschwimmer ratsam.

 

 

4. Teilnahmebedingung im Einzelnen:

 

4.1. Es handelt sich um einen vereinsoffenen Wettbewerb mit Breitensportcharakter. Mit der Anmeldung zum 24 Stunden Schwimmen in Tröbitz, spätestens jedoch mit dem Start selbst akzeptiert jeder Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

 

4.2. Unbeschadet dieser Teilnahmebedingungen gilt die Bade- und Hausordnung des Erlebnisbades Tröbitz, die im Eingangsbereich des Bades einsehbar ist. Den Anweisungen des Badpersonals sowie der Wettkampfleitung und des ausgewiesenen Helfern ist Folge zu leisten.

 

4.3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren liegt im Verantwortungsbereich der Personensorgeberechtigten. Die Teil­nahme von Kindern/Jugendlichen unter 16 Jahren ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr und für Kinder/Ju­gendliche ab 16 Jahren ab 24 Uhr nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauf­tragten Person (Muttizettel) gestattet. Ein Formular für die Erziehungsbeauftragung stellt die Veranstaltungsleitung auf Anfrage zur Verfügung (). Für den Fall, dass Kinder und Jugendliche als Teil einer Gruppe (Ver­ein, Vereinigung) teilnehmen, liegt die Verantwortung bei dem jeweiligem Betreuer. Gruppen/ Vereinigungen haben selbst Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen für Kinder- und Jugendliche eingehalten werden und ggf. Erlaubnisse der Personensorgeberechtigten und Erziehungsbeauftragung einzuholen.

 

4.4. Die Teilnahme am 24 h Schwimmen ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung (vgl. Punkt 2.) möglich. Nachmeldungen werden grund­sätzlich nicht berücksichtigt. Bei Verhinderung von Mannschaftsteilneh­mer aus wichtigem Grund (z.Bsp. Krankheit) entscheidet die Wettkampfleitung vor Beginn der Veranstaltung nach billigem Ermessen. Einzelschwimmer haben die Möglichkeit sich während des gesamten Wettkamp­fes noch anzumelden, sofern die maximale Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist. Die Entscheidung dar­über trifft die Wettkampfleitung nach billigem Ermessen.

 

4.5. Einzelpersonen, Vereine und Gruppierungen jeder Art sind zugelassen, sofern sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren und den breitensportlichen Charakter nicht entgegenstehen. Teilnehmer müssen Schwimmer sein, mindestens über das Schwimmabzeichen „Freischwimmer/ Seepferdchen“ verfügen.

 

4.6. Hilfsmittel wie Auftriebsmittel, Neoprenanzüge, Flossen jeglicher Art und sonstige Hilfsmittel, die ein schnelleres Schwimmen oder einen längeren Aufenthalt im Was­ser ermöglichen, sind nicht erlaubt. Schwimmbrillen sind zugelassen. Bei Unstim­migkeiten entscheidet die Wettkampfleitung!

 

4.7. Je Starter darf nur eine Badekappe verwenden. Die Badekap­pen mit Startnummern werden vom Veranstalter gestellt und stehen dessen Eigentum. Sie werden am Start an der jeweiligen Bahn ausgegeben und sind nach jeder Schwimm­strecke sofort am Beckenrand abzugeben. Eigene Badekappen dürfen nur in Absprache und mit Einverständnis der Wettkampfleitung verwendet werden.

 

4.8. Die Bahnaufteilung für die Mannschaften und die Einzelschwimmer erfolgt je nach Teil­nehmerzahl und Mannschaftsstärken am Wettkampftag. Auf einer Bahn schwimmen max. 8 Personen. Pro Mannschaft dürfen max. 2 Starter gleichzeitig schwimmen. Eine Änderung der Starterzahl wäh­rend des Wettkampfes behält sich die Wettkampfleitung vor. An den Bahnen können Wartezeiten entstehen! Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Start. Es gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme.

 

4.9. Die Teilnahme an einer Mannschaftswertung erfolgt nur, sofern der Teilnehmer für eine Mannschaft angemeldet ist. Die muss vor dem Start auf der Startkarte fest­gelegt wer­den. Eine Änderung während der Veranstaltung ist nicht zulässig.

 

4.10. Mannschaften müssen mindestens 6 Teilnehmer haben. Die zeitliche und personelle Einteilung der Mannschaften obliegt den Mannschaften selbst. Mannschaftsteilnehmern wird empfohlen einen Schwimm­plan aufzustellen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Es werden maximal 16 Mannschaften mit maximal 24 Teilnehmern je Mannschaft zugelassen, Die Begrenzung der Teil­nehmerzahl bei den Einzelschwimmern ist abhängig von der tatsächlichen Anzahl angemeldeter Mannschaften und wird von der Wettkampfleitung am Veranstal­tungstag nach billigem Ermessen entschieden. Je nach Auslastung der Bahn entscheidet die Mann­schaftsleitung operativ über Änderungen der Bahnbelegung. Während der Nachwertung behält sich die Wettkampfleitung vor, die Bahnbelegung zu ändern.

 

4.11. Jede Mannschaft benennt eine Mannschaftsleitung. Die Mannschaftsleitung ist während des gesamten Wettkampfes für die Einhaltung der Haus- und Bade­ordnung durch ihre Mannschaft verantwortlich. Bei Zuwiderhandlung erfolgt nach ei­ner Abmahnung der Ausschluss der gesamten Mannschaft aus dem Wett­bewerb.

 

4.12. Mannschaften haben 2 Kampfrichter:innen (Zähler:innen) zu stellen, die über die gesamte Wettkampf­dauer eingesetzt werden können. Die Zähler:innen können innerhalb der Mann­schaft ausgetauscht werden. Ein Einsatzplan wird nach Übergabe der Teilnehmer­liste zu Beginn des Wettkampfes an die Mannschaftssprecher ausgehändigt.

 

4.13. Alkoholisierten oder sonst unter Rauschmitteleinfluss stehenden Personen ist die Teilnahme untersagt. Im Zweifel entscheidet die Wettkampfleitung in Absprache mit dem Sanitätsdienst über die Teilnahme. Im Übrigen gilt die Bade- und Hausordnung, die öffentlich aushängt.

 

4.14. Bei Verstoß gegen die Wettkampfordnung oder gegen die Bade-und Hausordnung kann die Disqualifikation durch die Wett­kampfleitung und erforderlichenfalls ein Platzverweis vom Bad ausgesprochen werden.

 

 

 5. Unterbringung/ Übernachtungsmöglichkeiten:

 

5.1. Die Übernachtung im Zelt ist nur auf den ausgewiesenen Flächen möglich. Die Einweisung erfolgt durch das Badpersonal. Möglich ist auch die Übernachtung in der Turn­halle. Für die Übernachtung ist vorab eine Kaution von 20 € je Zelt zu hinterlegen, die bei sauberen Hinterlassen des Übernachtungsplatzes zurück gezahlt wird. Die Übernach­tung erfolgt auf eigenes Risiko und unter Verwendung des eigenen Materials (Zelte, Schlafsack etc.). Insbesondere besteht keine Haftung für Diebstahl.

 

5.2. Gruppenübernachtungen sind vorab schriftlich anzufragen unter .

 

5.3. Der Zeltaufbau ist erst nach Schließung des Freibades am ersten Wettkampftag für die Öffentlichkeit möglich. Am Sonntag müssen die Zelte bis 11 Uhr abgebaut und der Stellplatz sauber verlassen sein. Ausnahmen liegen im Ermessen der Organisatoren und werden vor Ort geregelt.

 

5.4. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich nur in Begleitung eines/r Personensorgeberechtigten bzw. eines/r bevollmächtigten Vertreter:in im Erlebnisbad übernachten. Die entsprechenden Nach­weise, insbesondere Vollmachten/Erziehungsbeauftragung sind zwingend erforderlich. 

 

5.5. Sofern Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren als Gruppe/ Verein/ Vereinigung o.ä. im Erlebnisbad übernachten, ist dies nur in Begleitung eines Erwachsenen als Betreuer möglich, der die Verantwortung gegenüber den jeweiligen Personensorgeberechtig­ten der Kinder und Jugendlichen übernommen hat. Die entsprechenden Nach­weise, insbesondere Vollmachten/Erziehungsbeauftragung sind zwingend erforderlich und bereit zu halten.

 
6. Auszeichnungen:
  • Die jeweils erst-, zweit- und drittplatzierten Einzelteilnehmer und Mannschaften erhal­ten einen Pokal. Bei Doppelbelegungen wird es ein Stechen geben.

  • Urkunden / Medaillen mit der geschwommenen Gesamtstrecke erhalten alle Aktiven.

  • In der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr wird ein „Nachtpokal“ ausgeschrieben.

  • geehrt werden auch der/ die jeweils jüngste(n) und älteste(n) Schwimmer

 

7. Weitere Auskünfte erteilen:

Verantwortliche Gemeinde Tröbitz

Karla Fornoville & René Czerwenka  

 

8. Bild- und Tonaufnahmen:

8.1. Während der Veranstaltung werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Bild- und Filmaufnahmen gemacht. Darauf wird noch einmal öffentlich durch Aushang hingewiesen. Mit der Teilnahme an der Schwimmveranstaltung erteilt jede:r Teilnehmende die Erlaubnis zu solchen Aufnahmen und deren Verwendung für nichtkommerzielle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit der Veröffentlichung vor Ort schriftlich zu widersprechen. Die Veröffentlichung erfolgt auf/in folgenden Medien: Öffentliche Presse (Zeitung, Radio), Meta (Instagram, Facebook), Flyer, Plakate, Pressemitteilungen. Rechtsgrundlage hierfür ist das berechtigte Interesse des Veranstalters

 

8.2. Jede/r Teilnehmer:in hat das Recht der Veröffentlichung zu widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich an die Gemeinde oder per Post an Gemeinde Tröbitz, Liebenwerdaer Chaussee 1 03253 Tröbitz zu richten. Die Daten werden dann unverzüglich gelöscht bzw. anonymisiert, soweit sie nicht einer gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen. 

 

9. Datenschutz, Betroffenenrecht

Für die Anmeldung zum 24-Stunden-Schwimmen werden personenbezogene Daten von Teilnehm­enden, Personensorgeberechtigten, Erziehungsbeauftragten und Ver­tretern von Vereinen erhoben. Es werden nur solche Daten erhoben und verarbeitet, die zur Anmeldung, Durchführung und Auswertung des Wettkampfes benötigt werden. Diese Daten werden ledig­lich so­weit öffent­lich zugäng­lich gemacht, wie es für die vorgesehene Nutzung erforderlich ist, ins­besondere für Zwischen -und Endaus­wertung im Erlebnisbad Tröbitz sowie auf der Internetseite (www.gemeinde-troebitz.de). Darüber hinaus werden personenbezogene Daten ausschließlich durch den Veranstalter selbst im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung­en (berechtigtes Interesse) genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

Berichtigungsrecht (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht die unverzügliche Berichtigung Ihrer unrichtigen oder die Vervollständigung Ihrer unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen. 

 

Löschungsrecht (Art. 17 DSGVO): Sie haben das Recht, die unverzügliche Löschung Ihrer personenbezogene Daten, jedoch nur unter den dort bezeichneten Voraussetzungen (Art. 17 Abs.1 DSGVO). Das Recht auf Löschung besteht insbesondere dann nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist zu auf Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

Einschränken der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn die Richtigkeit dieser Daten bestritten wird, wenn Sie die Löschung Ihrer Daten ablehnen, der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, sie als betroffene Person die Daten zu Ausübung und Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt wurde und eine abschließende Beurteilung des berechtigten Interesses noch nicht erfolgte.

 

Datenübertragung (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, durch Sie bereitgestellte personenbezogene Daten, die Sie betreffen, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln.

 

Widerrufsrecht (Art. 7 Abs. 3 DSGVO): Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Ihre Daten werden sodann gelöscht, sofern die weitere Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten nicht auf einer Rechtsgrundlage beruht, die die Verarbeitung ohne Einwilligung legitimiert.

 

Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO): Ist die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art. 6 Abs.1e) DSGVO) oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen (Art. 6 Abs.1f) DSGVO) erforderlich, steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu.
 

Beschwerderecht (Art. 77 DSGVO): Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).

 

Für den Fall, dass Sie Gebrauch von Ihren Betroffenenrechten machen möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, per E-Mail an oder per Post an Gemeinde Tröbitz, Liebenwerdaer Chaussee 1 in 03253 Tröbitz.

 

Im übrigen verweisen wir auf die Datenschutzerklärung auf der Webseite der Gemeinde Tröbitz: Link: Datenschutzerklärung