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Hinweis zu Ausweisdokumenten
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ein Ausweisdokument ist immer nur für einen festgelegten Zeitraum gültig. Läuft diese Zeit ab, verliert der Ausweis seine Gültigkeit und Sie können sich nicht mehr rechtswirksam ausweisen. Gemäß §1 Personalausweisgesetz(PAuswG) und §32 Personalausweisgesetz (PAuswG) kann Ihnen ab diesem Zeitpunkt ein Verwarngeld / Bußgeld auferlegt werden. Bitte überprüfen Sie daher rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente.
Für die Beantragung Ihrer Ausweisdokumente immer die Geburts- Abstammungsurkunde mitbringen.
Seit dem 01.05.2025 ist die Beantragung von Personalausweisen/Reisepässen mit einem biometrischen Foto in ausgedruckter Version nicht mehr möglich.
Die Beantragung mit einem QR-Code (elektronisches Foto) nach den neuesten Lichtbildanforderungen ist möglich. Sie können auch Ihr Lichtbild direkt bei der Beantragung erstellen lassen.
Bei Rückfragen steht Ihnen gern das Einwohnermeldeamt unter 035326/98116 zur Verfügung.
Ihr Einwohnermeldeamt
Bild zur Meldung: Hinweis zu Ausweisdokumenten




