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Landkreis konkretisiert Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation
Ein positiver Antigentest bedarf zwingend einer Nachtestung mittels PCR-Test
Der Landkreis hat seine Allgemeinverfügung zur häuslichen Isolation von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen und engen Kontaktpersonen vom 16. Dezember konkretisiert. Dort wurde jetzt klargestellt, dass ein positiver Antigentest zwingend einer Nachtestung mittels PCR-Test bedarf.
Grundsätzlich regelt die Allgemeinverfügung den Beginn und das Ende der Quarantäne für alle Personen, die ein positives PCR-Test-Ergebnis erhalten haben. Demnach entfallen die separaten Bescheide des Gesundheitsamtes für den Einzelnen bis auf weiteres. Die Allgemeinverfügung gilt in Verbindung mit dem PCR-Test-Ergebnis als Nachweis zur Vorlage beim Arbeitgeber. Des Weiteren werden enge Kontaktpersonen von dieser Allgemeinverfügung erfasst, wonach auch für jene die häusliche Isolation angeordnet wird.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist im Anhang beigefügt. Die Allgemeinverfügung
wurde am 22. Dezember 2021 auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster veröffentlicht.
Presseinfo LK Elbe-Elster Nr. 2021/12/21
Bild zur Meldung: Logo Landkreis Elbe-Elster




