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Land unterstützt Berufsschüler bei auswärtiger Unterbringung
Zuwendungsanträge für Unterkunft und Verpflegung beim Sozialamt einreichen
Das Sozialamt des Landkreises informiert über Zuwendungen des Landes Brandenburg an BerufsschülerInnen. Diese betreffen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulbesuchs.
Wer den praktischen Teil einer dualen Berufsausbildung im Landkreis Elbe-Elster oder im benachbarten Bundesland absolviert und dort nachweislich keinen Anspruch auf Zuschüsse hat, weil der Wohnort im Landkreis Elbe-Elster liegt, kann im Sozialamt des Landkreises Elbe-Elster einen Antrag auf o.g. Zuwendungen stellen. Dies gilt auch, wenn das tägliche Pendeln zur Berufsschule aufgrund der Entfernung nicht zumutbar und somit eine Unterbringung am Standort der Berufsschule erforderlich ist.
Entsprechende Anträge stehen auf der Internetseite des Landkreises Elbe-Elster unter http://www.lkee.de/ServiceVerwaltung/Kreisverwaltung/Sozialamt/B%C3%BCrgerservice/index.php?La=1&object=tx,2112.4189.1&kat=&kuo=2&sub=0 zur Verfügung.
Die Anträge sind nach Ablauf eines jeden Schulhalbjahres bis spätestens zum 1. April (für das 1. Schulhalbjahr) oder zum 1. Oktober (für das 2. Schulhalbjahr) beim Landkreis Elbe-Elster, Sozialamt/ Bürgerservice einzureichen.
Presseinfo LK Elbe-Elster Nr. 2022/01/02
Bild zur Meldung: Land unterstützt Berufsschüler bei auswärtiger Unterbringung




