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Kulturförderung 2025 jetzt beantragen
Bis Ende September 2024 können Anträge für Kunst- und Kulturprojekte beim Amt für Strukturentwicklung und Kultur eingereicht werden
Zwar befinden wir uns im Süden Brandenburgs aktuell in der Blüte des Kulturjahres 2024, trotzdem nähern wir uns dem Jahr 2025 mit immer größeren Schritten.
Wie gewohnt haben Vereine, Kommunen, Künstler, Kulturakteure, Initiativen, Kunst- und Kulturstätten sowie die „Macher“ unseres Landkreises, die eine vielfältige, bunte und lebendige Kulturlandschaft in unserer Heimat erst ermöglichen, wieder die Chance, eine Kulturförderung für ihre Projekte durch die Sparkassenstiftung „Zukunft Elbe-Elster-Land“ und den Landkreis Elbe-Elster zu beantragen.
Für Veranstaltungen wie Konzerte, Konzertreihen, Puppenspiel, Theater, Ausstellungen oder auch Publikationen, Lesungen oder anderweitige Maßnahmen besteht die Möglichkeit, den Antrag für die regionale Kulturförderung bis zum 30. September 2024 beim Sachgebiet Kultur und Partnerschaften des Landkreis Elbe-Elster einzureichen.
Antragsunterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Interessenten vor Ort im Sachgebiet Kultur und Partnerschaften per Post, Anhalter Straße 7, 04916 Herzberg und auf Anfrage telefonisch unter 03535 46-5107 oder per E-Mail .
Die Förderrichtlinie und der entsprechende Antrag sind online abrufbar unter:
oder
https://www.lkee.de/Service-Verwaltung/Kreisverwaltung/Kulturamt/Kulturförderung
Achtung:
Anträge werden nur bis zum Stichtag 30. September 2024 entgegengenommen. Später eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Antragsunterlagen können unterschrieben vorab per Mail eingesendet werden, diese sind jedoch später im Original per Post nachzureichen.
Foto Pressestelle Kreisverwaltung/ Torsten Hoffgaard
Bild zur Meldung: Kulturakteure aus Elbe-Elster konnten sich auch in diesem Jahr über eine finanzielle Unterstützung aus dem gemeinsamen Förderfonds des Landkreises und der Sparkassenstiftung ‚Zukunft Elbe-Elster-Land‘ freuen.




