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Mehr Sicherheit für alle: Fahrradschutzstreifen richtig nutzen
Landkreis Elbe-Elster informiert über Regeln, die Unfälle vermeiden und das Miteinander im Straßenverkehr verbessern
Wer mit dem Auto oder dem Fahrrad im Landkreis Elbe-Elster unterwegs ist, begegnet ihnen immer häufiger: Fahrradschutzstreifen. Dennoch zeigt die Praxis, dass viele Verkehrsteilnehmer die geltenden Regeln nicht kennen oder falsch anwenden. Genau hier setzt eine Informationsinitiative der Verkehrsunfallkommission des Landkreises an. Ziel ist es, über die richtige Nutzung der Schutzstreifen aufzuklären und so gefährliche Situationen und Unfälle zu vermeiden.
„Fahrradschutzstreifen sind ein Angebot an alle Radfahrer für mehr Sichtbarkeit auf den Straßen. Sicherheit bringen sie allerdings nur, wenn die geltenden Regeln eingehalten werden“, sagt Stefan Wagenmann, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises Elbe-Elster.
Fahrradschutzstreifen sind die etwa 1,50 Meter breiten, durch eine gestrichelte Linie markierten Bereiche am rechten Fahrbahnrand. Sie kommen ausschließlich innerorts zum Einsatz und sind durch regelmäßig aufgebrachte Fahrradsymbole leicht zu erkennen. Anders als ein baulich getrennter Radweg gehören sie weiterhin zur Fahrbahn und sollen Radfahrenden mehr Sichtbarkeit und damit mehr Sicherheit verschaffen – insbesondere dort, wo kein eigener Radweg vorhanden ist.
Im Landkreis gibt es Fahrradschutzstreifen bereits unter anderem in Bad Liebenwerda, Elsterwerda, Schönborn, Marxdorf und besonders häufig in Finsterwalde. Dort werden sie täglich von vielen Radfahrenden genutzt.
Damit das Konzept funktioniert, müssen sich jedoch alle Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. Radfahrende nutzen den Schutzstreifen und fahren möglichst weit rechts. Autofahrer dürfen den Schutzstreifen grundsätzlich nicht befahren – lediglich in Ausnahmesituationen, etwa wenn sie dem Gegenverkehr (etwa bei größeren Fahrzeugen) ausweichen müssen. Halten oder Parken auf dem Schutzstreifen ist verboten. Besonders wichtig ist außerdem der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand beim Überholen: Zwischen Auto und Radfahrerin oder Radfahrer müssen innerorts mindestens 1,50 Meter (Außerorts gilt ein Mindestabstand von 2 Metern) zum Radfahrer eingehalten werden. Maßgeblich ist dabei nicht die gestrichelte Linie des Schutzstreifens, sondern der Abstand bis zum Lenker des Fahrrads.
Gerade dieser Mindestabstand wird nach den Erfahrungen des Straßenverkehrsamtes häufig unterschritten. Immer wieder werden gefährliche Situationen beobachtet, die durch zu dichtes Überholen oder das verbotswidrige Parken auf Schutzstreifen entstehen. Deshalb setzt der Landkreis bewusst auf Aufklärung statt auf Missverständnisse – denn gegenseitige Rücksicht ist der wirksamste Beitrag zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr.
Stefan Wagenmann: „Mit der Informationskampagne möchte der Landkreis dazu beitragen, das Radfahren noch sicherer und attraktiver zu machen. Wer häufiger das Fahrrad nutzt, leistet nicht nur einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz, sondern tut gleichzeitig etwas für die eigene Gesundheit. Voraussetzung dafür ist jedoch ein rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.“
Foto Pressestelle Kreisverwaltung/ Torsten Hoffgaard (Bild mit ChatGPT erzeugt):
Rücksicht schafft Sicherheit: Fahrradschutzstreifen machen Radfahrende im Straßenverkehr besser sichtbar. Damit sie ihren Zweck erfüllen, sind gegenseitige Rücksicht und die Einhaltung des vorgeschriebenen Überholabstands von mindestens 1,50 Metern entscheidend.
Bild zur Meldung: Mehr Sicherheit für alle: Fahrradschutzstreifen richtig nutzen




